Qualitätsmanagement

 

ISO 9001:(2008) - Die Änderungen und ihre Auswirkungen auf das QM-System:

Produkte und Dienstleistungen müssen ständig aktualisiert werden, um sich ändernde Bedürfnisse von Markt und Umfeld erfüllen zu können. Rund acht Jahre sind inzwischen vergangen seit der großen „ISO-Reform 9001:2000" im Dezember 2000. Diese Norm bildet die Basis der Zertifizierung Ihres Qualitätsmanagementsystems und die Änderungen haben für viele Praxen und Einrichtungen eine lebenswichtige Bedeutung.

Im November 2008 wird eine überarbeitete Ausgabe der Zertifizierungsnorm ISO 9001 publiziert und in Kraft treten. Die geplante Übergangsfrist für die neue Norm wird ein Jahr betragen und ab November 2010 werden bestehende Zertifikate nach ISO 9001:2000 ihre Gültigkeit verlieren.

    

Qualitätsmanagement
in Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft

Verpflichtung zur Qualitätssicherung

(Auszug aus dem SGB V, § 135 a)

(2) Vertragsärzte, zugelassene Krankenhäuser sowie Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen und Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sind nach Maßgabe der §§ 136a, 136b, 137 und 137d verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern und einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Zugelassene Krankenhäuser, stationäre Vorsorgeeinrichtungen und stationäre Rehabilitationseinrichtungen sind nach Maßgabe der §§ 137 und 137b verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.

Zu unserer Aufgabenstellung und unseren Zielen zählen die Entwicklung und adressatenorientierte Aufbereitung von Informationen zur Förderung und Weiterentwicklung des Qualitätsgedankens im ambulanten und stationären Bereich sowie von Dienst- und Beratungsleistungen, um die umfangreichen Aufgaben und Anforderungen, die an eine Gesundheitseinrichtung gestellt werden, hier insbesondere die gesetzlichen Forderungen, die Forderungen der Behörden, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung etc. sowie die  Kunden- und Patientenforderungen besser erfüllen zu können.

pdf Überblick: QM in Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft

Qualität ist das beste Rezept!

J0309621.JPGQualitätsmanagement im Gesundheitswesen: Seit Januar 2004 sind Arztpraxen gesetzlich verpflichtet, ein internes Qualitätsmanagement-System einzuführen. Die Zuständigkeit liegt entweder bei Ihnen oder einer Qualitätsbeauftragten aus Ihrem Praxisteam.

Viele Praxisinhaber sehen in dieser Verordnung nur einen zusätzlichen Bürokratie-, Personal- und Kostenaufwand. Richtig angewandt, bietet die Verpflichtung jedoch ein großes Einspar-Potential für Ihre Praxis, das in allen Bereichen zum tragen kommt.

Als führendes Beratungs- und Ausbildungsinstitut im Raum Hannover unterstützen wir Sie und Ihr Praxisteam bei der Entwicklung und Durchführung eines individuell zugeschnittenen Qualitätsmanagement-Systems. Innerhalb kurzer Zeit lassen sich tägliche Arbeits- und Organisationsabläufe so optimieren, dass Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern auch Ihre Kosten nachweisbar senken können.

MediCon  ist dabei in allen Phasen der Implementierung Ihr Partner. Denn wir vermitteln über das theoretische Fundament hinaus auch die praxisgerechte Umsetzung und Anpassung auf Ihre spezifischen Anforderungen und Schwerpunkte. Auf Wunsch bereiten wir die Teilnehmenden auch gezielt auf die freiwillige Prüfung zum /zur zertifizierten QM-Beauftragte(n) bei der EQ-Zert (unabhängige Zertifizierungsstelle) vor.

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Die Termine für die nächste Weiterbildung "Qualitätsbeauftragte(r) im Gesundheitswesen" werden bis zum 30.11.2009 hier veröffentlicht. Ihre Fragen zu der Qualifizierung beantwortet gerne Corinne Woll: TEL (0511) 26185 20 oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir freuen uns auf Sie!

 
 
FLP - Staatlich anerkannte Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege (720 UStd.)   -   Start am 12. Oktober 2015  -  GPF - Staatlich anerkannte Weiterbildung zur Fachpflegekraft in der Gerontopsychiatrie (400 UStd.) - Start am 12. Oktober 2015  -